Bedarfsgegenständeverordung
Zur Färbung von Lebensmitteln, Stoff, Leder uva. werden ua. AZO-Farbstoffe eingesetzt. Da es AZO-Farbstoffe gibt, wenn auch wenige, die Amine enthalten, die sich abspalten können und bei direktem Hautkontakt Krebs erregen können, greift hier die BGStV.